Anmeldeformular
IBP Zentrum

Per Gesetz werden ab dem 1. Januar 2023 Psychotherapien, die von psychologischen Psychotherapeut:innen bei uns im Haus durchgeführt werden, von der Grundversicherung übernommen. Damit eine Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen wird, muss sie von Ärztinnen und Ärzten (Hausärzt:innen, Psychiater:innen, oder Ärzt:innen mit interdisziplinärem Schwerpunkt Psychosomatische und psychosoziale Medizin) angeordnet werden. Bitte wenden Sie sich daher an den/die zuständigen Arzt/Ärztin, um eine Anordnung für psychologische Psychotherapie zu erhalten.   Die Anordnung wird Ihnen in der Regel direkt vom anordnenden Arzt/Ärztin ausgehändigt und ist zum ersten Therapietermin mitzubringen. Sobald Sie die Anordnung erhalten haben, können Sie sich über dieses Formular für ein therapeutisches Erstgespräch bei uns anmelden. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Bei Fragen steht Ihnen unser administratives Personal via administration@ibp-zentrum.ch oder Telefon zur Verfügung.
Mit dem Absenden des Formulars sind Sie mit unseren Datenschutzerklärungen einverstanden. Alternativ können Sie uns eine E-Mail mit den obigen Angaben an die Adresse triage-winterthur@ibp-zentrum.ch  oder an triage-bern@ibp-zentrum.ch senden. Nicht wahrgenommene Erstgespräche werden in Rechnung gestellt.
Close-up of young women brainstorming during meeting

Für Zuweiser:innen

Wir bieten ambulante psychotherapeutische Behandlungsplätze

Wir bieten ambulante psychotherapeutische Behandlungsplätze für ein breites Spektrum von psychischen Störungen im Einzel-, Paar- und Gruppensetting an. Die ambulante Psychotherapie setzt eine gewisse körperliche und geistige Stabilität der Patient:innen voraus. Wir führen keine Suchtentzugs- oder Suchtersatztherapien durch. Wir übernehmen keine Gutachtensaufträge.

Indikation/Kontraindikation

Die Therapie wird individualisiert auf die Patient:innen zugeschnitten. Eigentliche Kontraindikationen gegen das Verfahren IBP gibt es nicht, wohl aber gegen die Anwendung bestimmter Techniken bei bestimmten Störungen und in bestimmten Therapiephasen. Unsere Psychotherapeut:innen sind auf den angemessenen Einsatz der Techniken geschult.

Kostenübernahme

Die Behandlung wird auf ärztliche Anordnung vorgenommen und von der Grundversicherung gemäss Psy-Tarif übernommen.

Ablauf

Im ersten Schritt erstellen Sie als Zuweiser:in oder die zuständige ärztliche Fachperson eine Anordnung zur Psychotherapie. Anschliessend können die Patient:innen sich selbst über das Formular auf der Startseite anmelden.

Von zuweisenden Fachpersonen nehmen wir alternativ auch Zuweisungen direkt entgegen. Benutzen Sie dazu bitte das folgende Anmeldeformular und laden Sie darin auch die ärztliche Anordnung hoch.

Senden Sie bei der Anmeldung zwingend die ausgefüllte Anordnung mit. Ohne Anordnung ist eine Vergabe eines Therapieplatzes nicht möglich. Verwenden Sie dafür das vorbereitete Formular, welches wir Ihnen hier zur Verfügung stellen.

Anordnungsformulare Vorlagen je nach Standort: 

Qualitätssicherung und Forschung

Um die Qualität unserer Arbeit zu sichern und zu verbessern, beteiligen wir uns an Forschungsprojekten. Alle Psychotherapeut:innen bilden sich kontinuierlich weiter und nehmen Supervision. Die Psychotherapeut:innen in Weiterbildung erbringen Ihre Leistungen unter fachlicher Aufsicht unserer erfahrenen Senior Psychotherapeut:innen. Alle Leistungen, die unter dem Krankenversicherungsgesetz erbracht werden, müssen einen Nachweis über ihre Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit erbringen.

Haben Sie noch fragen?

Wir beantworten Ihre Frage gerne persönlich. Kontaktieren Sie uns per E-Mail und wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.

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Per Gesetz werden ab dem 1. Januar 2023 Psychotherapien, die von psychologischen Psychotherapeut:innen bei uns im Haus durchgeführt werden, von der Grundversicherung übernommen. Damit eine Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen wird, muss sie von Ärztinnen und Ärzten (Hausärzt:innen, Psychiater:innen, oder Ärzt:innen mit interdisziplinärem Schwerpunkt Psychosomatische und psychosoziale Medizin) angeordnet werden. Bitte wenden Sie sich daher an den/die zuständigen Arzt/Ärztin, um eine Anordnung für psychologische Psychotherapie zu erhalten.   Die Anordnung wird Ihnen in der Regel direkt vom anordnenden Arzt/Ärztin ausgehändigt und ist zum ersten Therapietermin mitzubringen. Sobald Sie die Anordnung erhalten haben, können Sie sich über dieses Formular für ein therapeutisches Erstgespräch bei uns anmelden. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Bei Fragen steht Ihnen unser administratives Personal via administration@ibp-zentrum.ch oder Telefon zur Verfügung.
Mit dem Absenden des Formulars sind Sie mit unseren Datenschutzerklärungen einverstanden. Alternativ können Sie uns eine E-Mail mit den obigen Angaben an die Adresse triage-winterthur@ibp-zentrum.ch  oder an triage-bern@ibp-zentrum.ch senden. Nicht wahrgenommene Erstgespräche werden in Rechnung gestellt.

Notfallkontakt

Ausserhalb der Erreichbarkeitszeiten Ihrer Therapeutin oder Ihres Therapeuten wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des IBP Zentrums oder an Ihren Hausarzt / Ihre Hausärztin oder an:

Das Ärztefon: +41 (0)800 33 66 55

KIZ Winterthur: +41 (0)52 264 37 00

Den ärztlichen Notfalldienst Ihrer Region. Sie erfahren die Nummer über die allgemeine Notrufnummer 144.